Wichtiger Hinweis für unsere Gäste
Ab dem 1. Januar 2019 wird es in Leipzig eine Gästetaxe geben. Sie dient zur teilweisen Finanzierung der touristischen Infrastruktur. Zahlen müssen diese Gästetaxe alle Personen, die in der Stadt Leipzig entgeltpflichtig übernachten.
Die Gästetaxe beträgt je Person und Aufenthaltstag 3,00 Euro, Ankunfts- und Abreisetag werden als ein Tag berechnet.
Ausgenommen von der Gästetaxe sind:
- Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
- Schüler, Studenten und Auszubildende vom 18. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr
- Schwerbehinderte im Sinne des Sozialgesetzbuch (SGB) IX
- Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wenn die Notwendigkeit der Begleitung durch amtsärztliches Zeugnis, Schwerbehindertenausweis oder Rentenbescheid nachgewiesen wird
- Kranke, die ihre Unterkunft nicht verlassen können, nachdem der Betroffene die Dauer der Verhinderung durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses nachgewiesen hat