Wichtiger Hinweis für unsere Gäste
Seit dem 1. April 2023 gibt es in Leipzig eine Bettensteuer. Sie dient zur teilweisen Finanzierung der touristischen Infrastruktur. Zahlen müssen diese Bettensteuer alle Personen, die in der Stadt Leipzig entgeltpflichtig übernachten.
Die Bettensteuer beträgt 5 % vom Gesamtübernachtungspreis, Ankunfts- und Abreisetag werden als ein Tag berechnet.
Ausgenommen von der Bettensteuer sind:
- Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
- Schwerbehinderte im Sinne des Sozialgesetzbuch (SGB) IX ab einem Grad von 80 %
- Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wenn die Notwendigkeit der Begleitung durch den Schwerbehindertenausweis nachgewiesen wird